Werte Freunde der Holländerkaninchenzucht,


willkommen auf den Webseiten der „Arbeitsgemeinschaft der Holländerclubzüchter im ZDRK“!
Hier finden Sie z.B. die Clubs mit deren Mitgliedern und den gezüchteten Farbenschlägen und auch die Schautermine der Clubs und alles rund um die Aktivitäten der Arbeitsgemeinschaft. Die Informationen stehen allen Züchterinnen und Züchtern zur Verfügung und natürlich auch denen, die es erst noch werden wollen.
Wenn Sie jetzt neugierig geworden sind, klicken Sie sich doch einfach mit Hilfe der Menüleiste auf der linken Seite durch die Webseiten und entdecken Sie die Holländerkaninchenzucht, deren Liebhaber und die Clubs in Deutschland.
Besucher heute:    357
Besucher online:    55
Besucher gesamt:  457657

Es gibt keine Termine heute.

Pressemitteilung III vom 01.04.2020 des ZDRK zur aktuellen Corona-Situation (06.04.2020 01:27:49)

Liebe Mitglieder im ZDRK,

aufbauend auf den bisherigen Pressemitteilungen im Rahmen der Corona-Erkrankungswelle verweisen wir auf das neue, auf den Weg gebrachte „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ vom 27.03.2020. Von besonderer Relevanz für unser Vereins- und Verbandswesen ist der § 5 sowie die Regelung des § 7 (5) mit der Einschränkung auf das Jahr 2020. Zu finden ist der Gesetzestext unter diesem Link. § 5 lautet wie folgt:

 

§ 5 Vereine und Stiftungen
 

(1) Ein Vorstandsmitglied eines Vereins oder einer Stiftung bleibt auch nach Ablauf seiner Amtszeit bis zu seiner Abberufung oder bis zur Bestellung seines Nachfolgers im Amt.

(2) Abweichend von § 32 Absatz 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs kann der Vorstand auch ohne Ermächtigung in der Satzung Vereinsmitgliedern ermöglichen,

1. an der Mitgliederversammlung ohne Anwesenheit am Versammlungsort teilzunehmen und Mitgliederrechte im Wege der elektronischen Kommunikation auszuüben oder

2. ohne Teilnahme an der Mitgliederversammlung ihre Stimmen vor der Durchführung der Mitgliederversammlung schriftlich abzugeben.

(3) Abweichend von § 32 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist ein Beschluss ohne Versammlung der Mitglieder gültig, wenn alle Mitglieder beteiligt wurden, bis zu dem vom Verein gesetzten Termin mindestens die Hälfte der Mitglieder ihre Stimmen in Textform abgegeben haben und der Beschluss mit der erforderlichen Mehrheit gefasst wurde.


Der ZDRK behält sich vor gemäß diesem Gesetz vorzugehen, sollte die ZDRK-Bundestagung in Speyer abgesagt werden müssen. Dennoch bitten wir alle Teilnehmer sich fristgerecht anzumelden. Wir werden die Teilnehmer rechtzeitig informieren, sofern eine Absage notwendig wird. 


Bedenken Sie immer, unser Hobby der Rassekaninchenzucht findet vor allem in unseren Ställen statt. Hoffen wir alle, dass diese weltweite Pandemie ein baldiges Ende haben wird, damit auch wir wieder zu unseren gewohnten Versammlungen und Ausstellungen übergehen können. Bis dahin müssen wir unseren solidarischen Beitrag leisten und uns an die Kontaktbeschränkungen halten. 


In diesem Sinne wünsche ich Ihnen und Ihren Familien alles Gute, reichlich Kaninchen-Nachwuchs und bleiben Sie gesund.

Mit besten Grüßen

Euer ZDRK-Präsident, Bernd Graf

02.04.2020 / 11:00 Uhr

 
 

Botton RSS

 

Nach oben